AGB (Stand: 09. 02.2024)

 

 §1 Geltungsbereich

 (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch die  Diederichs Karosserieteile GmbH (Im Folgenden auch: Diederichs oder Verkäufer oder HD), gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Ergänzend zu den AGB’S gelten die Angaben und Regelungen aus unseren Papier-und Online-Katalogen; insbesondere insoweit, als diese Verarbeitungs- und Qualitäts-„Hinweise“ beinhalten.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB (im Folgenden auch: Kunden oder Käufer).

(3) Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder Lieferanten erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

(4) Sämtliche Preis- und/oder Kostenangaben (z.B. auch Fracht- Versandkosten, Frachtfreigrenzen)

in unseren AGB’s, sowie in sonstigen online- und off-line Medien und Katalogen, gelten vorbehaltlich

abweichender, aktueller Kunden-Informationen.

§2 Anwendbare Vorschriften/Erfüllungsort

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort für alle  Lieferungen oder Leistungen ist 48455 Bad Bentheim.

(3)Hinsichtlich der Behandlung personenbezogener Daten, verweisen wir im Sinne des Datenschutzes auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere der DGSVO und unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutz  hinsichtlich der Behandlung.

 

 §3 Angebot, Katalog

 (1) Angebote sind freibleibend. Mit der Herausgabe neuer Kataloge  oder Preislisten werden frühere Katalogausgaben, Preislisten und sonstige Inhalte der Kataloge  ungültig.   Angaben, insbesondere Artikelbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten und Bilder, in den Katalogen stellen alleine für sich genommen noch kein Angebot   dar.

(2) Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen und technischen Daten wird keine Gewähr übernommen. Diese dienen lediglich der Veranschaulichung und Orientierung.

 

 

§4 Telefonische Bestellung

 (1) Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt.

(2) Mündliche Absprachen werden erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich. Für Irrtümer und Abweichungen in unseren Verkaufsunterlagen haften wir nicht.

 

§5 Preise

(1)  Die Berechnung der Waren erfolgt in Euro zu den am Bestelltag gültigen Preisen von Diederichs zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Bad Bentheim ohne Kosten für Verpackung, Versand und/oder Zoll, die, soweit anfallend, gesondert auf der Rechnung  ausgewiesen werden. Diese Nebenkosten sind nicht dem Warenwert zuzurechnen.

(2) Die Darstellungen im Rahmen unserer Kataloge (online, Papier-Kataloge) sind kein Angebot sondern lediglich eine Einladung, ein Angebot abzugeben (vgl. § 3 ).Diederichs behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen, z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

(3) Bei einer Preissteigerung von mehr als 10% hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Soweit wir Originalteile der Fahrzeughersteller anbieten oder es sich um Artikel aus Sonderaktionen und/oder Sonderbeschaffungen handelt, sind diese nicht skonto-/rabattfähig.

(5) Lieferungen an Besteller aus der Europäischen Union (außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands) sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz gegeben sind. Kommt der Besteller seiner Nachweispflicht (sogenannte Gelangensbestätigung) zum Erhalt der Ware bzw. Beförderung der Ware in ein Land der Europäischen Union nicht nach, so sind wir verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer dem Besteller in Rechnung zu stellen.

(6) Sendungen an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten als Ausfuhrsendungen nach §4 Nr.1a in Verbindung mit §6 UStG.

 

§6 Versand/Gefahrenübergang/Rückgaben

(1) Grundsätzlich wird der Versand mit NVS-Nachtverteiler-System durchgeführt (Sondervereinbarungen vorbehalten). Diese besondere Versand-Anlieferung bei Nacht ohne Empfangsbescheinigung bedarf insbesondere folgender Voraussetzungen:

– Depotvereinbarung

– A/L (Abbuchung auf Lastschriftverfahren) Bestellformulare

(2)Nach Absprache können auch Tageslieferungen erfolgen.  Vorbehaltlich Sondervereinbarungen behalten wir uns vor, den Tagesversand zu den von uns ausgehandelten günstigsten Konditionen vorzunehmen.

(3) Die Festlegung von Versandkosten in den vorstehenden Fällen bleibt vorbehaltest,es sei denn, es gelten kundenspezifische Sondervereinbarungen.

(4) Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt. Gefahrenübergang ist bei Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(5) Die Versandkosten für Lieferungen an Anschriften außerhalb der BR Deutschland ermitteln sich insbesondere nach Empfängerland, Postleitzahlgebiet, Paket bzw. Palettenanzahl und Gewicht.

(6)Vorbehaltlich entsprechender Regelungen im Einzelfall, gilt für die Rücksendung von Artikeln folgendes:

Bei Lagerbereinigungen dürfen nur Artikel insbesondere ohne jede Beschädigung, in Original-Verpackung, nicht be- oder verarbeitet und ohne Fremd-Aufkleber etc. zurückkommen.

Ausgeschlossen von einer Rückgabe sind insbesondere auch folgende Artikel: Artikel, die nicht mehr in unserem aktuellen Sortiment enthalten sind, Abverkaufs-Artikel oder Artikel auf Restverkauf, Artikel die älter als 12 Monate sind.

Bei jeglicher Rückgabe/Rücksendung von Artikeln, gleich aus welchem Grund, berechnen wir für die Bearbeitung der Rücksendung eine Pauschale in Höhe von bis zu 15% des Auftragswertes (Wiedereinlagerungs- oder Bearbeitungskosten).

 

 

§7 Leistungspflicht, Lieferbedingungen, Lieferfristen/Verzug

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bad Bentheim (§ 2 Absatz (2)).

(2)  Teillieferungen sind zulässig, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.

(3) Die Leistungspflicht beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den  verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten.

(4) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die Diederichs die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Diederichs oder deren Unterlieferanten eintreten – hat Diederichs auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Diederichs die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Diederichs nur berufen, wenn sie dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden.

(7) Gerät Diederichs mit der Lieferung einer Bestellung in Verzug, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist – mindestens 14 Tage – mit Ablehnungsandrohung  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§8 Technische Hinweise

(1) Die von Diederichs angegebenen Originalnummern der einzelnen Hersteller sind nur zum Vergleich bestimmt. Unsere Artikel sind größtenteils keine Originalteile. Soweit es sich um Originalteile handelt, sind diese ggf. gesondert gekennzeichnet.

(2) Gemäß der StVZO muss ein Scheinwerfer mit elektrischer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein, sofern das Serienfahrzeug mit dieser ausgestattet war (ab ca. Baujahr 1991).
Wir weisen darauf hin, dass einige Scheinwerfer nicht mit dieser Funktion ausgestattet sind, obwohl sie mit einem E-Prüfzeichen versehen sind (E-Prüfzeichen bezieht sich auf die lichttechnische Prüfung).

(3)  Teile  für ältere Fahrzeuge  werden ggf. mit alten und gebrauchten Werkzeugen hergestellt.  Eine Gewährleistung für Passformqualität ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(4)

Der Käufer ist verpflichtet, vor einem Ein-Anbau zu prüfen,  ob die gekauften Artikel etwaig eintragungspflichtig sind und/oder, ob er entsprechende behördliche Zulassungen oder Abnahmen beantragen muss.

(5) Sofern Diederichs artikel-spezifische Prüfzeugnisse, Zertifikate, Teile-Gutachten, ABE’s oder ähnliches vorliegen hat,

können diese dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

 

§9 Kontrolle der Ware/ Rügepflicht/Transportschäden

 (1) Ist der Käufer Unternehmer, gelten für seine Untersuchungs- und Rügepflichten die gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere  § 377 ff. HGB; dabei wird vermutet, dass ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.

Zur Klarstellung: Die Regelungen des § 377ff HGB gelten zwischen Diederichs und dem Käufer auch dann, wenn Diederichs die Artikel direkt an den Endkunden des Käufers verschickt (Streckengeschäft, Drop-Shipping).

(2) Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen und der Firma Diederichs, spätestens bis um 11.30 Uhr am Liefertag, zu melden. Bei Samstags- oder Feiertagsanlieferung muss die Meldung bis 11:30 Uhr am folgenden Werktag erfolgen. Ist eine Meldung innerhalb der genannten Zeiträume aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, so ist diese unverzüglich nachzuholen. Beschädigungen sind außerdem – sofern möglich – vom Frachtführer/Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen.

(3) Bei Anlieferung durch eigenen LKW sind offensichtliche Mängel HD  sofort anzuzeigen.

(4) Waren, deren Ablieferungen durch Nacht-Anlieferung-Dienste vor Öffnung der Geschäftszeiten stattgefunden haben, sind nur dann versichert, wenn eine Depotvereinbarung mit Schließvorrichtung vorliegt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Anbauteilen vor der weiteren Verarbeitung, insbesondere der Lackierung, dem Umbau oder der Montage, zu überprüfen, ob das Anbauteil aufgrund seiner tatsächlichen Maße für das Fahrzeugmodell /den Fahrzeugtyp, für den der Kunde das Anbauteil bestellt hat, auch passend ist. Die Ware muss vor der Weiterverarbeitung, insbesondere der Lackierung, an das entsprechende Fahrzeug vollständig angepasst werden.

Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, zu prüfen ob erforderliche Montage-Anbauanleitungen und/oder Montage-Zubehör (insbesondere Schrauben, Klammern etc.) beiliegen und im Zweifelsfall vor Montage oder Weiter-Verkauf Rücksprache mit Diederichs zu nehmen.

Diederichs übernimmt für das Vorhandensein erforderlicher Montage-Anbauanleitungen und erforderlichen Zubehörs keine Gewährleistung.

 

§10 Gewährleistung/Garantien

(1) Soweit der Käufer mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. Für diese gelten die in § 15 dargestellten Einschränkungen. Die Gewährleistung geht nach  Wahl von Diederichs auf Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware.

(2) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware (z.B. leichte Kratzer etc.) sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit; sie berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

(3) Im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit sind die  technischen Hinweise gemäß § 9 dieser AGB zu beachten.

(4) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.

(5) Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiter benutzt, so haftet Diederichs nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

(6) Besteht ein Gewährleistungsrecht des Kunden aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Bestimmungen dieser AGB, so gehen die Kosten der notwendigen Nachbesserung bzw. Nachlieferung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu unseren Lasten. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Mängelbeseitigung) und Nachlieferung (Neulieferung) steht in jedem Fall Diederichs zu. Kosten, die dadurch entstehen, dass sich die Ware an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers befindet, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache entspricht, gehen zu Lasten des Käufers.

(7) Aufwendungen, die uns gegenüber als Folge der Mangelhaftigkeit unserer Ware geltend gemacht werden, sind grundsätzlich nur in marktüblicher Höhe des Erfüllungsortes gemäß §2 Absatz 2 erstattungsfähig.

Insbesondere werden Kosten für den Ein- und Ausbau auf Basis von Arbeitswerten (AW) erstattet. Höchstgrenze sind die AW gemäß TecDoc, basierend auf DAT-Schwacke, zu einem kalkulatorischen Stundensatz von € 55,00 netto/Stunde (= 12 AW).

Lackierkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Firmensitz unseres Unternehmens in Bad Bentheim.

(8) Der Käufer ist verpflichtet, Diederichs mindestens 2 Versuche der Nachbesserung einzuräumen. Schlägt auch der 2. Versuch der Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht als unerheblich anzusehen ist.  Ein Rücktrittsrecht besteht gleichfalls nicht,  wenn dem Käufer der Mangel bekannt war und er sich seine Rechte wegen dieses Mangels nicht vorbehalten hat.

(9) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(10) Garantien im Sinne des § 443 BGB werden nicht übernommen, es sei denn diese werden schriftlich vereinbart.

 

 

§11 Unternehmerrückgriff

 (1) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer gegen Diederichs  seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.

(2) Der Käufer kann  Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher (nach § 439 Absatz 3 BGB) zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Kosten für Aus- und Einbau, soweit diese erforderlich und angemessen sind. § 10 Absatz (7) ff. vorstehend gilt entsprechend.

(3) Dem Käufer steht im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

(4) Die Verpflichtungen des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

 

 

§12 Verjährung

(1) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Ware (einschließlich Schadensersatzansprüche) verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware.

(2) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen (§ 280 BGB), verjähren in einer Frist von 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Gesetz.

(3) Die Verjährungsregelungen nach Abs. 1 und 2 dieser Regelung gelten nicht für Fälle des Unternehmerregresses (§§ 478, 479 BGB) sowie für Schadensersatzansprüche nach § 15.

 

 

§13 Zahlung

(1) Rechnungen von Diederichs sind innerhalb der vereinbarten Frist (siehe Rechnung) netto zu bezahlen. Unabhängig von anderweitigen Vereinbarungen werden Zahlungen  spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig. Hat der Kunde bis zum vereinbarten Zeitpunkt oder – falls eine Vereinbarung nicht vorgenommen wurde – innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Rechnung den Kaufpreis nicht entrichtet, gerät er in Verzug.

(2) Kommt der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Schuld während des Verzuges mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz  zu verzinsen (Verzugszinsen), soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls gilt der Verzugszinssatz in der gesetzlich zulässigen Höhe. Etwaige Schadensersatzforderungen der Firma Diederichs bleiben hiervon unberührt.

(3) Die Annahme von Schecks oder Wechseln zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Geschäftsführung von  Diederichs stimmt einer Annahme ausnahmsweise zu.

(4) Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.

(5) Die Belieferung per Nachnahme bleibt uns vorbehalten. Reklamationen, aus welchem Grund auch immer, schieben die Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Nachnahmegebühr beträgt  zurzeit EURO 5,00.

(6) Diederichs ist berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner kann nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware untersagt und die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückgeholt werden.

(7) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Käufer nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§14 Eigentumsvorbehalt

 (1) Der Kaufgegenstand (im Folgenden in diesem Abschnitt: Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von  Diederichs gegenüber den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung im Sicherungseigentum von  Diederichs. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die  Diederichs zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Diederichs auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; die Wahl, welche Sicherungsrechte freigegeben werden, liegt bei Diederichs.

(2) Während des Bestehens des (erweiterten) Eigentumsvorbehaltes ist es dem Käufer untersagt, den Kaufgegenstand zu verpfänden oder anderweitig zur Sicherung zu übereignen. Die Weiterveräußerung wird dem Käufer im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer von seinem Weiterveräußerungskunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den jeweiligen Weiterveräußerungskunden erst übergeht, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

(3) Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen jeweiligen Weiterveräußerungskunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an  Diederichs ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer den Teil der Gesamtpreisforderung an   Diederichs ab, der dem von  Diederichs in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

(4) Dem Käufer ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für und im Auftrag von  Diederichs. Der Käufer verwahrt  dabei die neue Sache für  Diederichs mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

(5)  Diederichs und der Käufer sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht  Diederichs gehörenden Gegenständen  Diederichs in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Abs. 3 dieses Abschnittes gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von  Diederichs in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.

(6) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist  Diederichs berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann  Diederichs nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherheitsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherheitsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Weiterveräußerungskunden verlangen.

(7) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer  Diederichs unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer  Diederichs unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegenüber dem jeweiligen Weiterveräußerungskunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,  Diederichs die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(8) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist  Diederichs nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten Frist zur Leistung, neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung in der Vorbehaltsware durch  Diederichs liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Diederichs hätte dies ausdrücklich erklärt.

 

§15 Haftungsbeschränkung

(1) Unbeschränkte Haftung:  Diederichs haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Diederichs nur  bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter  Fahrlässigkeit haftet  Diederichs nur im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Diese Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 und 2 dieses Abschnittes gilt auch zugunsten der  Erfüllungsgehilfen von Diederichs.

 

§16 Rechte

 (1) Jegliche Verwendung von Datenmaterial aus unseren Datenquellen (Kataloge, elektronische Listen, Shops usw.)  (Kopieren von Bildern, etc.) bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

(2) Die Verwendung des von uns zur Verfügung gestellten Datenmaterials im weitesten Sinn aus unseren Datenquellen erfolgt auf eigenes Risiko.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass insbesondere die Zuordnung von Artikeln im beschreibenden Teil zu bestimmten Fahrzeugtypen-/Reihen

(Hersteller-Nennung nur exemplarisch und zur Illustration.: „passend für Audi-S-Line“ oder „optisch wie AMG…“ u.ä.) von den Herstellern nicht angegriffen werden kann.

(3) Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann als Maß- und Gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. An diesen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie an uns unverzüglich zurückzugeben.

 

§17 Unwirksamkeit/Änderungen/Nebenabreden/Gerichtsstand

(1)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Vorschrift des § 306 BGB.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Nebenabreden benötigen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Verkaufsangestellten unserer Firma sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(4) Gerichtsstand ist der Firmensitz der Diederichs Karosserieteile GmbH, Ochtruper Str. 95, 48455 Bad Bentheim, soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.